
Zuzug nach Illgau
Willkommen in Illgau! Wir bitten Sie, sich innerhalb von 14 Tagen entweder persönlich bei der Gemeindeverwaltung oder online über eUmzug anzumelden.
Die Anmeldegebühr beträgt Fr. 20.00 für Einzelpersonen und Fr. 30.00 für Familien oder Ehepaare.
Anmeldung für Schweizer Bürgerinnen und Bürger
Wir bitten Sie, folgende Unterlagen mitzubringen:
- Identitätskarte oder Reisepass
- Miet- oder Kaufvertrag bzw. Bestätigung des Vermieters
- Familienbüchlein/-ausweis oder Geburtsscheine (bei minderjährigen Kindern)
- KVG-Nachweis einer Schweizer Krankenkasse (Police oder Versichertenkarte)
- Bei getrennt lebenden Personen: Trennungsformular (sofern vorhanden)
Anmeldung für ausländische Staatsangehörige
Wenn Sie nach Illgau ziehen, müssen Sie sich bei der Gemeindeverwaltung anmelden. Für Fragen zu Aufenthaltsbewilligungen, Einreise oder Arbeitsaufenthalten ist das Amt für Migration des Kantons Schwyz zuständig.
Wir bitten Sie, folgende Unterlagen mitzubringen:
- Identitätskarte oder Reisepass
- Ausländerausweis
- KVG-Nachweis einer Schweizer Krankenkasse (Police oder Versichertenkarte)
- Miet- oder Kaufvertrag bzw. Bestätigung des Vermieters
- Je nach Familienstand: Familienbüchlein / -ausweis, Heiratsurkunde, Geburtsurkunden minderjähriger Kinder, Scheidungsurteil etc.
- Bei getrennt lebenden Personen: Trennungsformular (sofern vorhanden)
Aufenthaltsbewilligung verlängern
Falls Ihre Aufenthaltsbewilligung demnächst abläuft, bringen Sie bitte folgende Dokumente auf die Gemeindekanzlei:
- die Verfallanzeige (Ablauf Aufenthaltsbewilligung)
- bestehender Ausländerausweis
- amtliches Ausweispapier (Pass, Identitätskarte)
Wegzug aus Illgau
Wenn Sie aus Illgau wegziehen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen beim Einwohneramt der Gemeinde abmelden – dies gilt sowohl für Schweizer Bürgerinnen und Bürger als auch für ausländische Staatsangehörige. Sie können sich persönlich am Schalter oder online via eUmzug abmelden.
Die Abmeldung ist kostenlos.
Wegzug ins Ausland
Wenn Sie ins Ausland ziehen, beachten Sie bitte Folgendes:
- persönliche Abmeldung am Schalter des Einwohneramtes
- Frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Steueramt (1-2 Monate vor der Ausreise)
- Wehrpflichtige Schweizerbürgerinnen und -bürger müssen sich mit dem Kreiskommando Schwyz in Verbindung setzen