AHV-Zweigstelle
Die AHV-Zweigstelle der Gemeinde Illgau ist Ihre Anlaufstelle für Anliegen rund um die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie die Invalidenversicherung (IV). Sie unterstützt Sie bei Fragen, gibt Auskünfte und stellt die nötigen Formulare zur Verfügung. Zudem sorgt sie dafür, dass Ihre Unterlagen korrekt an die Ausgleichskasse des Kantons Schwyz weitergeleitet werden.
Bei Fragen hilft Ihnen gerne weiter:
AHV-Ausweis bestellen
Der frühere AHV-Ausweis wurde durch den Versicherungsausweis ersetzt.
- Sie benötigen einen neuen Ausweis?
- Oder haben Ihren verloren?
Nutzen Sie das Formular AHV-Ausweis Bestellung bei der Ausgleichskasse Schwyz.
Seit 2008 gilt eine 13-stellige Versichertennummer (statt der alten 11-stelligen AHV-Nummer).
Diese wird automatisch bei der Geburt vergeben.
Ihre Versichertennummer erhalten Sie der Gemeindeverwaltung.
Anmeldung für die AHV-Rente
AHV-Rente: Anmeldung, Vorbezug, Aufschub
Je nach persönlicher Situation kann die AHV-Rente ordentlich bezogen, vorgezogen oder aufgeschoben werden. Die Anmeldung erfolgt in jedem Fall direkt bei der Ausgleichskasse Schwyz. Die Anmeldung für die ordentliche Rente erfolgt idealerweise drei bis vier Monate vor dem Pensionierungszeitpunkt.
Ein Vorbezug ist nur möglich, wenn die Anmeldung spätestens im Monat des Erreichens des entsprechenden Altersjahrs erfolgt. Eine rückwirkende Anmeldung ist ausgeschlossen.
Ein Rentenaufschub wird mit dem entsprechenden Formular innerhalb eines Jahres nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters gemeldet (sogenannte Aufschubserklärung).
Ergänzungsleistungen (EL)
Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen, wenn Renten und Einkommen nicht ausreichen, um die minimalen Lebenskosten zu decken. Sie sind ein rechtlicher Anspruch und keine Sozialhilfe.
Ihren Antrag auf Ergänzungsleistungen reichen Sie direkt bei der Ausgleichskasse Schwyz ein. Die Gemeindeverwaltung Illgau unterstützt Sie bei Fragen und stellt die nötigen Unterlagen zur Verfügung.
IV-Rente
Anspruch auf Leistungen der Invalidenversicherung (IV) haben Versicherte, die aufgrund eines gesundheitlichen Schadens in ihrer Erwerbstätigkeit oder in ihrem bisherigen Aufgabenbereich teilweise oder ganz eingeschränkt sind.
Diese gesundheitliche Einschränkung muss für längere Dauer sein – unabhängig davon, ob sie körperlicher, psychischer oder geistiger Natur ist, ob sie schon bei der Geburt bestanden hat oder Folge einer Krankheit oder eines Unfalls ist. Versicherte unter 20 Jahren können ebenfalls Leistungen der IV erhalten, wenn der gesundheitliche Schaden ihre Erwerbstätigkeit voraussichtlich einschränken wird.
Die Anmeldung erfolgt bei der IV-Stelle Schwyz.
Pflegefinanzierung
Anspruch auf Leistungen der Pflegefinanzierung haben folgende Personen mit gesetzlichem Wohnsitz im Kanton Schwyz:
- in einem Heim zur Langzeitpflege, oder
- in spitalexterner Pflege (Spitex), oder
- nach Spitalaustritt in der Akut- oder Übergangspflege befinden.
Die Kantone regeln die Restfinanzierung der Pflegekosten, wobei die Beteiligung der versicherten Person begrenzt ist. Sie sorgen dafür, dass wegen eines Aufenthaltes im Pflegeheim in der Regel keine Sozialhilfe-Abhängigkeit entsteht. Zudem beteiligen sie sich an der Finanzierung der Akut- und Übergangspflege.
Die Ausgleichskasse / IV-Stelle Schwyz ist mit der Durchführung der Pflegefinanzierung für die stationäre Langzeitpflege beauftragt.
Bau und Strassenwesen
Die Abteilung Bau ist zentrale Anlaufstelle für Bau- und Planungsfragen. Zusätzlich kümmert sich die Gemeinde um die öffentlichen Gemeindestrassen und deren Erschliessung.
Bei Fragen hilft Ihnen gerne weiter:
Bau
Die Bausekretärin begleitet Bauvorhaben von der Gesuchseingabe bis zur Baubewilligung und achtet dabei auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
Bei Fragen hilft Ihnen gerne weiter:
Strassenwesen
Die Gemeinde Illgau unterstützt den Unterhalt von privaten und genossenschaftlichen Strassen mit Beiträgen – etwa für Winterdienst oder Instandhaltungsarbeiten. Keine Beiträge werden für Schneeräumung auf Hauszufahrten oder privaten Abstellplätzen gewährt.
Beitragsberechtigte reichen ihre Abrechnung für Schneeräumung und Unterhalt jeweils bis Ende Juli bei der Gemeindeverwaltung ein. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem vom Gemeinderat festgelegten Verteilschlüssel.
Nähere Informationen sind im Strassenbeitragsreglement ersichtlich.
Bei Fragen hilft Ihnen gerne weiter:
Bestattungsamt
Das Bestattungsamt der Gemeinde Illgau steht Angehörigen im Todesfall unterstützend zur Seite. Es hilft, die organisatorischen Abläufe zu klären und sorgt dafür, dass die notwendigen Schritte koordiniert erfolgen – von der Todesmeldung bis zur Beisetzung.
Bei Fragen hilft Ihnen gerne weiter:
Was tun im Todesfall?
Bei einem Todesfall zu Hause ist der Hausarzt oder ein Notarzt zu benachrichtigen; er stellt die Todesbescheinigung aus. Handelt es sich um einen ungewöhnlichen Todesfall – etwa bei einem Unfall, Suizid oder einem Gewaltverbrechen – ist sofort die Kantonspolizei zu informieren.
Eine Übersicht zu den wichtigsten Schritten finden Sie in der Wegleitung Todesfall.
Bestattungsverfügung
Eine persönliche Bestattungsverfügung kann Angehörige im Todesfall entlasten. Darin lassen sich Wünsche zur Art der Bestattung und zum Ablauf der Trauerfeier festhalten. Die Verfügung sollte nicht im Testament aufbewahrt werden, da dieses oft erst nach der Bestattung eröffnet wird. Es empfiehlt sich, die Verfügung den Angehörigen direkt mitzuteilen oder beim Einwohneramt zu hinterlegen.
Friedhofwesen
Die Gemeinde ist zuständig für die Zuteilung der Grabplätze, die Ausstellung von Bestattungsbewilligungen sowie die Kontrolle der Grabstätten. Der römisch-katholische Friedhof Illgau steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern offen – unabhängig von der Konfession. Auch nicht ortsansässige Personen können unter bestimmten Voraussetzungen beigesetzt werden. Einwohnern offen – unabhängig von der Konfession. Auch nicht ortsansässige Personen können unter bestimmten Voraussetzungen beigesetzt werden.
Betreibungsamt
Geldforderungen dürfen nicht eigenmächtig eingetrieben werden. Stattdessen ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren erforderlich, das vom Betreibungsamt durchgeführt wird. Grundlage dafür bildet das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG).
Die Gemeinde Illgau gehört zum Betreibungskreis Muotathal. Zuständig ist das Betreibungsamt Muotathal–Illgau.
Bei Fragen hilft Ihnen gerne weiter:
Aufgaben des Betreibungsamts
Das Betreibungsamt bearbeitet Begehren im Zusammenhang mit Betreibungen und Konkurseröffnungen. Die nötigen Formulare – etwa für Rechtsöffnung oder Schlichtung – stehen auf der Website des Kantons Schwyz zur Verfügung und sind dem Betreibungsamt Muotathal per Post oder persönlich zuzustellen. Eine elektronische Einreichung ist nicht möglich.
Die passenden Formulare – z. B. für Schlichtungsgesuche, Rechtsöffnung oder Konkurs – finden Sie auf der Website des Verbands der Betreibungsbeamten des Kantons Schwyz.
Betreibungsregisterauszug
Der Betreibungsregisterauszug zeigt, ob gegen eine Person laufende oder abgeschlossene Betreibungen verzeichnet sind. Er sagt jedoch nichts darüber aus, ob die zugrunde liegende Forderung berechtigt ist, und stellt keine Bonitätsauskunft dar.
Der Auszug kostet Fr. 17.00 und kann persönlich gegen Vorlage eines Ausweises beim Betreibungsamt Muotathal bezogen werden. Alternativ kann der Auszug auch per E-Mail, Telefon oder Brief bestellt werden.
Bei Fragen hilft Ihnen gerne weiter:
Bevölkerungsschutz
Der Bevölkerungsschutz umfasst alle zivilen Massnahmen zur Bewältigung von Katastrophen und Notlagen. In der Regel übernehmen Feuerwehr und Polizei den ersten Einsatz vor Ort. Bei grösseren oder länger andauernden Ereignissen wird zusätzlich der Zivilschutz aufgeboten. In solchen Situationen kommt der Gemeindeführungsstab (GFS) zum Einsatz. Den Vorsitz im Führungsstab hat der amtierende Gemeindepräsident, der im Krisenfall die Einberufung des GFS veranlasst.
Bei Fragen hilft Ihnen gerne weiter:
Einwohneramt
Hauptaufgaben des Einwohneramtes:
- Erteilung von Auskünften
- Führung des Einwohnerregisters
- Führung des Stimmregisters
- Zuzüge / Wegzüge behandeln
- Adressmutationen
- Ausstellung verschiedener Bestätigungen
- Erhebung von Einwohnerstatistiken
In der Gemeinde Illgau sind per 31.12.2024 806 Personen wohnhaft. Per 31.12.2023 waren es 804.
Folgende Ereignisse finden Sie unter der Rubrik Zivilstandsamt:
- Ziviltrauung/Eintragung einer Partnerschaft
- Geburten
- Heimatscheine etc.
Bei Fragen hilft Ihnen gerne weiter:
Adressänderung
Wenn Sie innerhalb der Gemeinde ihre Wohnadresse wechseln, ist innerhalb von 14 Tagen dem Einwohneramt die Adressänderung mitzuteilen.
Sie können die Adressänderung telefonisch, am Schalter oder direkt per Internet via eUmzug melden.
Bitte beachten Sie, dass eine Adressänderung auch dem Verkehrsamt des Kantons Schwyz mitgeteilt werden muss, sofern Sie im Besitz eines Schweizerischen Fahrausweises sind und/oder ein Fahrzeug eingelöst haben.
Heimatschein
Heimatschein eines Schweizerbürgers
Der Heimatschein ist der Bürgerrechtsausweis der Schweizer im Inland.
Seit dem 01.01.2024 werden im Kanton Schwyz die Heimatscheine nicht mehr hinterlegt bei den Einwohnerämter.
Es gibt vereinzelte Kantone, in denen der Heimatschein noch hinterlegt wird, hierzu erkundigen Sie sich bitte bei der Zuzugsgemeinde. Sollten Sie einen neuen Heimatschein benötigen, bestellen Sie diesen beim Zivilstandsamt Ihrer Heimatgemeinde. (Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Illgau sind dem Zivilstandsamt Innerschwyz zugeteilt).
Heimatausweis
Heimatausweis für Schweizer Bürgerinnen und Bürger
Der Heimatausweis wird für die Anmeldung als Wochenaufenthalter, (Nebenwohnsitz während einem Studium, befristeter Arbeitsaufenthalt oder Saisonstelle etc.) in einer anderen Gemeinde benötigt. In diesem Fall wird das Domizil in der Gemeinde Illgau nicht aufgelöst und der Hauptwohnsitz (Niederlassung) bleibt in Illgau bestehen.
Der Heimatausweis können Sie persönlich am Schalter, telefonisch oder per Mail bestellen. Er kann für 1 oder 2 Jahre ausgestellt werden und ist Gebührenpflichtig.
Bei einem Aufenthalt in Altersheimen oder Pflegeinstitutionen wird der Heimatausweis unbefristet ausgestellt.
Wohnsitzbestätigung
Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbestätigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt.
Sie können die Wohnsitzbestätigung persönlich am Schalter, telefonisch oder per Mail bestellen.
Es gibt zwei Varianten von Wohnsitzbestätigungen: eine einfache Version mit Personalien und Zuzugsdatum oder die ausführliche Version mit Personalien und Auflistung sämtlicher Zu- und Wegzüge. Die Bestätigung ist Gebührenpflichtig.
Pass / Identitätskarte
Mit der Einführung des biometrischen Passes sind nun alle Pässe direkt beim Passbüro Schwyz zu beantragen. Den provisorischen Pass (Notpass) stellt das Passbüro Schwyz oder die Notpassstelle am Flughafen aus. Die Identitätskarte kann nach wie vor auf der Gemeindeverwaltung Illgau beantragt werden.
Nähere Informationen zum Passbüro:
Die persönliche Vorsprache für die Erfassung der biometrischen Daten für den Pass ist unumgänglich. Sie können den Termin mit dem Passbüro telefonisch oder per Internet vereinbaren:
Beantragung der Identitätskarte (ID) auf der Gemeindeverwaltung Illgau
- persönliche Vorsprache (Unterschrift) am Schalter (Minderjährige mit Elternteil)
- Alte ID-Karte mitbringen
- Falls die ID-Karte verloren gegangen ist, müssen Sie beim einem beliebigen Polizeiposten eine Verlustanzeige verlangen und mitbringen
- 1 aktuelles Passfoto – Fotomustertafel beachten
- Die Kosten für die ID-Karte müssen bar am Schalter der Gemeindekanzlei bezahlt werden
- Lieferfrist: Maximal 15 Arbeitstage
- Weitere Informationen zu den Ausweisen sind unter www.schweizerpass.ch Rubrik Ausweise ersichtlich
Kosten für Identitätskarte und Pass
- ID für Erwachsene, gültig 10 Jahre, CHF 70.00
- ID für Kinder unter 18 Jahre, gültig 5 Jahre, CHF 35.00
- Pass für Erwachsene, gültig 10 Jahre, CHF 145.00
- Pass für Kinder unter 18 Jahre, gültig 5 Jahre, CHF 65.00
- Pass und ID für Erwachsende, CHF 158.00 (Ausstellung beider Dokumente durch das Passbüro)
- Pass und ID für Kinder, CHF 78.00 (Ausstellung beider Dokumente durch das Passbüro)
Geburt / Tod
Geburt
- Geburten werden dem Einwohneramt automatisch vom Zivilstandsamt mitgeteilt.
- Ergänzend benötigt das Einwohneramt vom neugeborenen Kind die Konfession und eine Kopie der Krankenversicherungspolice (Prüfung des KVG-Obligatoriums)
Tod
- Todesfälle ausserhalb der Gemeinde werden automatisch vom Zivilstandsamt mitgeteilt.
- Todesfälle innerhalb der Gemeinde sind umgehend unter Abgabe der ärztlichen Todesbescheinigung dem Einwohneramt zu melden.
Erbschaftswesen
Erbschaftskanzlei Bezirk Schwyz
Für alle Fragen rund um das Erbschaftswesen ist die Erbschaftskanzlei des Bezirks Schwyz zuständig. Letztwillige Verfügungen (Testamente, Ehe- und/ oder Erbverträge) können jedoch weiterhin beim Einwohneramt Illgau zur Hinterlegung abgegeben werden. Diese werden aufbewahrt und nach Kenntnisnahme eines Todesfalls an das Bezirksgericht Schwyz, Erbschaftskanzlei, zur Eröffnung weitergeleitet.
Die Gebühr für die Hinterlegung beträgt Fr. 40.00.
Bei Fragen hilft Ihnen gerne weiter:
Freizeit/Kultur
Illgau ist geprägt von einer lebendigen Musikkultur, kreativen Kunstschaffenden und traditionsreichen Vereinen. Die kulturelle Vielfalt reicht von Volksmusik über Glasmalerei bis hin zu Rockbands – und spiegelt die Verbundenheit der Bevölkerung mit Brauchtum und Ausdruckskraft.
Kunst und Kultur
Zwei bekannte Künstler mit Wurzeln in Illgau haben auch überregional Anerkennung gefunden.
Alfons Bürgler (1936) lebt heute in Steinen, ist aber in Illgau aufgewachsen und zur Schule gegangen. Bekannt ist er für seine ausdrucksstarke Malerei in Öl, Acryl und Tusche, die er als „Körperschriften“ bezeichnet – eine neuartige Bildsprache voller Bewegung. Daneben schafft er humorvolle Baumfiguren, die er im sogenannten Baumfiguren-Kabinett ausstellt.
Hannes Bürgler (1966) lebt heute in Albligen (BE) und ist als Kunstglaser und Glasmaler tätig. Eines seiner Werke, Suito-CH, ist im Schweizerischen Museum für Glasmalerei in Romont (FR) ausgestellt.
Auch in Illgau selbst gibt es aktive Kunstschaffende – in der Malerei, im Holzhandwerk und in weiteren Bereichen.
Kulturschaffende
In Illgau wohnhafte Kulturschaffende können ihre Angaben der Gemeindekanzlei übermitteln.
Kulturschaffende
Musik
Illgau ist bekannt für seinen eigenen Musikstil: Der Illgauer Stil in der Volksmusik ist weit über die Region hinaus beliebt. Die ruhig-gezogene, melodiöse Art eignet sich für Tanzabende ebenso wie für besinnliche Gottesdienste. Die klassische Besetzung besteht aus zwei Handorgeln und einer Bassgeige, gelegentlich ergänzt durch Klarinette, Saxophon oder Klavier.
Rund ein halbes Dutzend Kapellen spielen traditionelle Ländlermusik. Seit 1898 ist die Feldmusik Illgau fester Bestandteil des Dorflebens – ursprünglich eine Blasmusik mit fünf Musikanten.
Daneben pflegen die Zitherspielgruppe und der Jodlerklub (gegründet 1965) das überlieferte musikalische Erbe. Auch Familiengruppen und Jodelduette tragen mit Naturjüzli und alten Volksliedern zur Vielfalt bei. Die kirchliche Musik wird vom Kirchenchor, organisiert als Cäcilienverein seit 1946, getragen.
In vielen Haushalten wird musiziert – sei es mit Handorgel, Geige, Zither oder Gitarre. Illgau darf mit Stolz als eine der musikalischsten Ortschaften der Schweiz gelten.
Illgauer Musik
Vereine und Dorfleben
Zur kulturellen Vielfalt tragen auch zahlreiche Vereine bei – ob traditionsverbunden oder modern. Die Greiflergruppe, die Güdelzischtigsgesellschaft, die Sennengesellschaft oder die Trachtengruppe gestalten das Dorfleben aktiv mit. Auch im Bereich Rock- und Popmusik ist Illgau kreativ unterwegs – fast acht Bands sorgen für Abwechslung und moderne Klänge.
Weitere Vereine pflegen die Zusammenarbeit mit der Nachbargemeinde Muotathal und tragen zu einem lebendigen Miteinander bei.
Vereine
Gemeindekassieramt
Das Gemeindekassieramt ist für das gesamte Finanz- und Rechnungswesen sowie auch für das Steueramt der Gemeinde Illgau verantwortlich.
Rechnungen an die Gemeinde Illgau sind jeweils bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres beim Gemeindekassieramt Illgau einzureichen.
Bei Fragen hilft Ihnen gerne weiter:
Gemeindekassieramt
Das Gemeindekassieramt bearbeitet sämtliche Transaktionen betreffend Finanzen und erstellt das Gemeindebudget und die Gemeinderechnung. Ebenso ist ist es verantwortlich für das Versicherungswesen.
Hauptaufgaben:
- Bauabrechnungen
- Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
- Finanz-, Bau- und Investitionsplanung
- Hauptbuchhaltung
- Kehrichtgebühren und Feuerwehrersatzabgaben
- Stromrechnungen
- Wasser- und Abwasserrechnungen
- Lohnbuchhaltung
Bankverbindung
Raiffeisenbank Rigi
6430 Schwyz
Bankclearing: 81351
IBAN: CH98 8080 8005 9586 5043 1
SWIFT-BIC: RAIFCH22D51
Steueramt
Das Steueramt ist beauftragt, für sämtliche Körperschaften (ohne Bund) die Steuern zu verrechnen und zu vereinnahmen.
Hauptaufgaben:
- Steuereinzug für Kanton, Gemeinde und röm.-kath. bzw. evang. Kirchgemeinde
- Einzug der Hundesteuern
- Führen des Steuerregisters
Fristerstreckung
Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die Steuererklärung fristgerecht einzureichen, beantragen Sie eine Erstreckung der Einreichefrist bis jeweils spätestens 31. März.
Steuererlassgesuch
Wer in eine finanzielle Notlage geraten ist, hat die Möglichkeit, bei der Veranlagungsgemeinde ein Gesuch um Steuererlass einzureichen.
Steuergesetz
Alle gesetzlichen Grundlagen zum Thema Steuern finden Sie auf der Webseite des Kantons Schwyz.
Gewerbe
In Illgau wohnhafte Kulturschaffende können ihre Angaben der Gemeindekanzlei übermitteln.
Gewerbe
Kindes- und Erwachsenenschutz
Für Schutzmassnahmen bei Kindern oder Erwachsenen, die nicht selbst für ihr Wohl sorgen können, ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zuständig. Sie prüft und ordnet bei Bedarf Massnahmen wie Beistandschaften, Aufsicht oder Vertretung an. Die Amtsbeistandschaften im Kanton Schwyz sind den Ämtern für Kindes- und Erwachsenenschutz unterstellt.
Die Gemeinde Illgau gehört zur KESB Innerschwyz sowie zur Amtsbeistandschaft Innerschwyz 1. Beide Stellen befinden sich in Brunnen.
Bei Fragen hilft Ihnen gerne weiter:
Bestellung Handlungsfähigkeitszeugnis
Das Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt, dass eine Person volljährig und urteilsfähig ist – also rechtlich handlungsfähig. Es wird durch die KESB ausgestellt und kann für bestimmte rechtliche oder geschäftliche Vorgänge verlangt werden, etwa beim Erwerb oder Verkauf von Liegenschaften, bei der Gründung eines Unternehmens oder bei Auslandgeschäften.
Kindesschutzmassnahmen
Kindesschutzmassnahmen
Wenn das Kindeswohl gefährdet ist und die Eltern keine geeigneten Massnahmen ergreifen, kann die KESB eingreifen. Sie kann den Eltern Weisungen erteilen, dem Kind eine Beistandsperson zur Seite stellen oder – in schwerwiegenden Fällen – die Obhut oder das Sorgerecht entziehen.
Sorgerecht
Verheiratete Eltern üben das Sorgerecht grundsätzlich gemeinsam aus. Bei unverheirateten Eltern kann das gemeinsame Sorgerecht durch eine gemeinsame Erklärung oder einen behördlichen Entscheid entstehen. Zuständig für die Erteilung oder Regelung ist die KESB am Wohnort des Kindes. Auch geschiedene Eltern können das gemeinsame Sorgerecht beantragen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Vaterschaftsklage
Bei ungeklärter oder strittiger Vaterschaft sorgt die KESB für die rechtliche Vertretung des Kindes bei einer Vaterschaftsklage und bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.
Landwirtschaft
In Illgau gibt es 22 Landwirtschaftsbetriebe – überwiegend Bergbauernfamilien, die Milchwirtschaft mit Kälbermast, Mutterkuhhaltung oder Jungviehaufzucht betreiben. Die Viehzucht hat im Dorf eine lange Tradition. Heute sind viele Betriebe auf einen Nebenerwerb angewiesen.
Die Illgauer Landwirte beteiligen sich an einem ökologischen Vernetzungsprojekt mit dem Ziel, die Artenvielfalt zu fördern und wertvolle Kulturlandschaften zu erhalten. Das Gemeindegebiet ist geprägt von karstigem Untergrund, Flachmooren, Riedflächen, Hanglagen und über 1000 Einzelbäumen – ideale Voraussetzungen für hochwertige Biodiversitätsflächen mit einer vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt.
Trägerin des Projekts ist die Landwirtschafts- und Schutzzonenkommission der Gemeinde Illgau. Neben fast allen Illgauer Betrieben engagieren sich auch zahlreiche Landwirte aus umliegenden Gemeinden.
Ein weiteres Anliegen ist die Pflege der traditionellen Trockensteinmauern. Dank finanzieller Unterstützung durch Stiftungen, Organisationen und die öffentliche Hand werden jedes Jahr 70 bis 100 Laufmeter sanierter Mauern wieder instand gestellt.
Bei Fragen hilft Ihnen gerne weiter:
Publikationen
Bettbachpost
Haben Sie etwas Spannendes zu erzählen?
Schicken Sie Ihren Bericht an die Gemeindeverwaltung Illgau.
Jahresrechnungen
Neues aus der Ratstube
Reglemente
Reglementen-Sammlung der Gemeinde Illgau.
Sozial- und Fürsorgeamt
Die Fürsorgebehörde der Gemeinde Illgau ist für die persönliche und wirtschaftliche Sozialhilfe zuständig. In Zusammenarbeit mit der Gemeinde Schwyz werden die Einwohnerinnen und Einwohner von Illgau durch die Sozialberatungsstelle Schwyz betreut. Die Beratungen sind kostenlos, vertraulich und unterstützen Menschen in belastenden Lebenssituationen. Neuanmeldungen erfolgen über das Fürsorgesekretariat der Gemeinde Schwyz.
Dienstleistungen der Sozialberatung Schwyz
Die Sozialberatung bietet Unterstützung bei finanziellen Engpässen, sozialen oder familiären Schwierigkeiten sowie in rechtlichen und persönlichen Fragen. Dazu gehören etwa Klärungen rund um die wirtschaftliche Sozialhilfe, Hilfe bei Erziehungsfragen, Unterstützung bei Trennung oder Gewalt, aber auch Informationen zu Sozialversicherungen oder Problemen am Arbeitsplatz.
Ein erster Termin muss telefonisch vereinbart werden. Die Beratung findet in Schwyz statt und erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde Illgau.
Asylwesen
Das Asylwesen ist der Fürsorgebehörde Illgau zugeordnet. Sie ist Anlaufstelle für Personen mit Asylstatus in Illgau und koordiniert in Zusammenarbeit mit den kantonalen Stellen die Betreuung und Begleitung im Alltag.
Bei Fragen hilft Ihnen gerne weiter:
Tourismus
Die Gemeinden Illgau, Muotathal und Morschach fördern den regionalen Tourismus gemeinsam über die Stoos-Muotatal Tourismus GmbH, welche Angebote und Aktivitäten rund um Illgau, das Muotatal und den Stoos bündelt und bewirbt.
Vermittleramt
Der Vermittler verkörpert die richterliche Gewalt (Judikative) auf Gemeindeebene.
Er ist die erste Instanz bei zivilrechtlichen Streitigkeiten, z.B. bei arbeitsrechtlichen, erbrechtlichen oder nachbarrechtlichen Streitigkeiten oder bei sonstigen zivilrechtlichen Streitsachen und Forderungen, nicht aber bei mietrechtlichen und eherechtlichen Angelegenheiten.
Bei Fragen hilft Ihnen gerne weiter:
Vermittleramt der Gemeinde Illgau
Amtsadresse
Dorfbachstrasse 18
6418 Rothenthurm
Zivilstandsamt
Die Gemeinde Illgau ist dem Zivilstandskreis Innerschwyz zugeteilt.
Sämtliche Zivilstandsereignisse werden durch das Zivilstandsamt Innerschwyz erledigt:
- Ziviltrauung / Eintragung einer Partnerschaft
- Kindsanerkennungen
- Heimatscheine, Familienscheine, Personenstandsausweise usw.
- Namenserklärung nach einer Scheidung
- Geburten
- Todesfälle
Todesfälle müssen nach wie vor auf der Gemeindeverwaltung, am Ort des Ereignisses, gemeldet werden.
Hausgeburten müssen beim Zivilstandskreis Innerschwyz, innerhalb von 3 Tagen nach dem Ereignis, gemeldet werden. (Siehe Formular auf der Webseite des Zivilstandsamtes Innerschwyz)
Erfolgen Geburt oder Tod innerhalb einer Institution (Spital, Heim, Klinik etc.), übernehmen diese die Meldung des Ereignisses an die richtige Instanz.
Heimatschein
Der Heimatschein ist der Bürgerrechtsausweis der Schweizer im Inland.
Seit dem 01.01.2024 werden im Kanton Schwyz die Heimatscheine nicht mehr hinterlegt bei den Einwohnerämter.
Fall Sie einen Heimatschein benötigen, können Sie diesen beim Zivilstandsamt Innerschwyz bestellen.