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AHV-Zweigstelle

Die AHV-Zweigstelle der Gemeinde Illgau ist Ihre Anlaufstelle für Anliegen rund um die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie die Invalidenversicherung (IV). Sie unterstützt Sie bei Fragen, gibt Auskünfte und stellt die nötigen Formulare zur Verfügung. Zudem sorgt sie dafür, dass Ihre Unterlagen korrekt an die Ausgleichskasse des Kantons Schwyz weitergeleitet werden.

Bei Fragen hilft Ihnen gerne weiter:

Eveline Hunziker
Gemeindeschreiberin

AHV-Ausweis bestellen

Der frühere AHV-Ausweis wurde durch den Versicherungsausweis ersetzt.

  • Sie benötigen einen neuen Ausweis?
  • Oder haben Ihren verloren?

Nutzen Sie das Formular AHV-Ausweis Bestellung bei der Ausgleichskasse Schwyz.

Seit 2008 gilt eine 13-stellige Versichertennummer (statt der alten 11-stelligen AHV-Nummer).
Diese wird automatisch bei der Geburt vergeben.

Ihre Versichertennummer erhalten Sie der Gemeindeverwaltung.

Anmeldung für die AHV-Rente

AHV-Rente: Anmeldung, Vorbezug, Aufschub
Je nach persönlicher Situation kann die AHV-Rente ordentlich bezogen, vorgezogen oder aufgeschoben werden. Die Anmeldung erfolgt in jedem Fall direkt bei der Ausgleichskasse Schwyz. Die Anmeldung für die ordentliche Rente erfolgt idealerweise drei bis vier Monate vor dem Pensionierungszeitpunkt.

Ein Vorbezug ist nur möglich, wenn die Anmeldung spätestens im Monat des Erreichens des entsprechenden Altersjahrs erfolgt. Eine rückwirkende Anmeldung ist ausgeschlossen.

Ein Rentenaufschub wird mit dem entsprechenden Formular innerhalb eines Jahres nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters gemeldet (sogenannte Aufschubserklärung).

Ergänzungsleistungen (EL)

Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen, wenn Renten und Einkommen nicht ausreichen, um die minimalen Lebenskosten zu decken. Sie sind ein rechtlicher Anspruch und keine Sozialhilfe.

Ihren Antrag auf Ergänzungsleistungen reichen Sie direkt bei der Ausgleichskasse Schwyz ein. Die Gemeindeverwaltung Illgau unterstützt Sie bei Fragen und stellt die nötigen Unterlagen zur Verfügung.

IV-Rente

Anspruch auf Leistungen der Invalidenversicherung (IV) haben Versicherte, die aufgrund eines gesundheitlichen Schadens in ihrer Erwerbstätigkeit oder in ihrem bisherigen Aufgabenbereich teilweise oder ganz eingeschränkt sind.

Diese gesundheitliche Einschränkung muss für längere Dauer sein – unabhängig davon, ob sie körperlicher, psychischer oder geistiger Natur ist, ob sie schon bei der Geburt bestanden hat oder Folge einer Krankheit oder eines Unfalls ist. Versicherte unter 20 Jahren können ebenfalls Leistungen der IV erhalten, wenn der gesundheitliche Schaden ihre Erwerbstätigkeit voraussichtlich einschränken wird.

Die Anmeldung erfolgt bei der IV-Stelle Schwyz.

Pflegefinanzierung

Anspruch auf Leistungen der Pflegefinanzierung haben folgende Personen mit gesetzlichem Wohnsitz im Kanton Schwyz:

  • in einem Heim zur Langzeitpflege, oder
  • in spitalexterner Pflege (Spitex), oder
  • nach Spitalaustritt in der Akut- oder Übergangspflege befinden.

Die Kantone regeln die Restfinanzierung der Pflegekosten, wobei die Beteiligung der versicherten Person begrenzt ist. Sie sorgen dafür, dass wegen eines Aufenthaltes im Pflegeheim in der Regel keine Sozialhilfe-Abhängigkeit entsteht. Zudem beteiligen sie sich an der Finanzierung der Akut- und Übergangspflege.

Die Ausgleichskasse / IV-Stelle Schwyz ist mit der Durchführung der Pflegefinanzierung für die stationäre Langzeitpflege beauftragt.

Bau und Strassenwesen

Die Abteilung Bau ist zentrale Anlaufstelle für Bau- und Planungsfragen. Zusätzlich kümmert sich die Gemeinde um die öffentlichen Gemeindestrassen und deren Erschliessung.

Bei Fragen hilft Ihnen gerne weiter:

Sandra Bürgler
Bausekretärin
Peter Rickenbacher
Strassenwesen

Bau

Die Bausekretärin begleitet Bauvorhaben von der Gesuchseingabe bis zur Baubewilligung und achtet dabei auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

Bei Fragen hilft Ihnen gerne weiter:

Sandra Bürgler
Bausekretärin

Strassenwesen

Die Gemeinde Illgau unterstützt den Unterhalt von privaten und genossenschaftlichen Strassen mit Beiträgen – etwa für Winterdienst oder Instandhaltungsarbeiten. Keine Beiträge werden für Schneeräumung auf Hauszufahrten oder privaten Abstellplätzen gewährt.

Beitragsberechtigte reichen ihre Abrechnung für Schneeräumung und Unterhalt jeweils bis Ende Juli bei der Gemeindeverwaltung ein. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem vom Gemeinderat festgelegten Verteilschlüssel.

Nähere Informationen sind im Strassenbeitragsreglement ersichtlich.

Bei Fragen hilft Ihnen gerne weiter:

Peter Rickenbacher
Strassenwesen
Gabriel Betschart
Strassenmeister
Oski Betschart
Stv.-Strassenmeister

Bestattungsamt

Das Bestattungsamt der Gemeinde Illgau steht Angehörigen im Todesfall unterstützend zur Seite. Es hilft, die organisatorischen Abläufe zu klären und sorgt dafür, dass die notwendigen Schritte koordiniert erfolgen – von der Todesmeldung bis zur Beisetzung.

Bei Fragen hilft Ihnen gerne weiter:

Eveline Hunziker
Gemeindeschreiberin

Was tun im Todesfall?

Bei einem Todesfall zu Hause ist der Hausarzt oder ein Notarzt zu benachrichtigen; er stellt die Todesbescheinigung aus. Handelt es sich um einen ungewöhnlichen Todesfall – etwa bei einem Unfall, Suizid oder einem Gewaltverbrechen – ist sofort die Kantonspolizei zu informieren.

Eine Übersicht zu den wichtigsten Schritten finden Sie in der Wegleitung Todesfall.

Bestattungsverfügung

Eine persönliche Bestattungsverfügung kann Angehörige im Todesfall entlasten. Darin lassen sich Wünsche zur Art der Bestattung und zum Ablauf der Trauerfeier festhalten. Die Verfügung sollte nicht im Testament aufbewahrt werden, da dieses oft erst nach der Bestattung eröffnet wird. Es empfiehlt sich, die Verfügung den Angehörigen direkt mitzuteilen oder beim Einwohneramt zu hinterlegen.

Friedhofwesen

Die Gemeinde ist zuständig für die Zuteilung der Grabplätze, die Ausstellung von Bestattungsbewilligungen sowie die Kontrolle der Grabstätten. Der römisch-katholische Friedhof Illgau steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern offen – unabhängig von der Konfession. Auch nicht ortsansässige Personen können unter bestimmten Voraussetzungen beigesetzt werden. Einwohnern offen – unabhängig von der Konfession. Auch nicht ortsansässige Personen können unter bestimmten Voraussetzungen beigesetzt werden.

Betreibungsamt

Geldforderungen dürfen nicht eigenmächtig eingetrieben werden. Stattdessen ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren erforderlich, das vom Betreibungsamt durchgeführt wird. Grundlage dafür bildet das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG).

Die Gemeinde Illgau gehört zum Betreibungskreis Muotathal. Zuständig ist das Betreibungsamt Muotathal–Illgau.

Bei Fragen hilft Ihnen gerne weiter:

Marcel Gwerder
Betreibungsbeamter Muotathal–Illgau

Aufgaben des Betreibungsamts

Das Betreibungsamt bearbeitet Begehren im Zusammenhang mit Betreibungen und Konkurseröffnungen. Die nötigen Formulare – etwa für Rechtsöffnung oder Schlichtung – stehen auf der Website des Kantons Schwyz zur Verfügung und sind dem Betreibungsamt Muotathal per Post oder persönlich zuzustellen. Eine elektronische Einreichung ist nicht möglich.

Die passenden Formulare – z. B. für Schlichtungsgesuche, Rechtsöffnung oder Konkurs – finden Sie auf der Website des Verbands der Betreibungsbeamten des Kantons Schwyz.

Betreibungsregisterauszug

Der Betreibungsregisterauszug zeigt, ob gegen eine Person laufende oder abgeschlossene Betreibungen verzeichnet sind. Er sagt jedoch nichts darüber aus, ob die zugrunde liegende Forderung berechtigt ist, und stellt keine Bonitätsauskunft dar.

Der Auszug kostet Fr. 17.00 und kann persönlich gegen Vorlage eines Ausweises beim Betreibungsamt Muotathal bezogen werden. Alternativ kann der Auszug auch per E-Mail, Telefon oder Brief bestellt werden.

Bei Fragen hilft Ihnen gerne weiter:

Betreibungsamt Muotathal
Lustnau 2, 6436 Muotathal

Bevölkerungsschutz

Der Bevölkerungsschutz umfasst alle zivilen Massnahmen zur Bewältigung von Katastrophen und Notlagen. In der Regel übernehmen Feuerwehr und Polizei den ersten Einsatz vor Ort. Bei grösseren oder länger andauernden Ereignissen wird zusätzlich der Zivilschutz aufgeboten. In solchen Situationen kommt der Gemeindeführungsstab (GFS) zum Einsatz. Den Vorsitz im Führungsstab hat der amtierende Gemeindepräsident, der im Krisenfall die Einberufung des GFS veranlasst.

Bei Fragen hilft Ihnen gerne weiter:

Roland Beeler
Chef Gemeindeführungsstab
Eveline Hunziker
Gemeindeschreiberin

Einwohneramt

Hauptaufgaben des Einwohneramtes:

  • Erteilung von Auskünften
  • Führung des Einwohnerregisters
  • Führung des Stimmregisters
  • Zuzüge / Wegzüge behandeln
  • Adressmutationen
  • Ausstellung verschiedener Bestätigungen
  • Erhebung von Einwohnerstatistiken

In der Gemeinde Illgau sind per 31.12.2024 806 Personen wohnhaft. Per 31.12.2023 waren es 804.

Folgende Ereignisse finden Sie unter der Rubrik Zivilstandsamt:

  • Ziviltrauung/Eintragung einer Partnerschaft
  • Geburten
  • Heimatscheine etc.

Bei Fragen hilft Ihnen gerne weiter:

Eveline Hunziker
Leiterin Einwohneramt
Brigitte Grab
Verwaltungsangestellte

Adressänderung

Wenn Sie innerhalb der Gemeinde ihre Wohnadresse wechseln, ist innerhalb von 14 Tagen dem Einwohneramt die Adressänderung mitzuteilen.

Sie können die Adressänderung telefonisch, am Schalter oder direkt per Internet via eUmzug melden.

Bitte beachten Sie, dass eine Adressänderung auch dem Verkehrsamt des Kantons Schwyz mitgeteilt werden muss, sofern Sie im Besitz eines Schweizerischen Fahrausweises sind und/oder ein Fahrzeug eingelöst haben.

Heimatschein

Heimatschein eines Schweizerbürgers

Der Heimatschein ist der Bürgerrechtsausweis der Schweizer im Inland.
Seit dem 01.01.2024 werden im Kanton Schwyz die Heimatscheine nicht mehr hinterlegt bei den Einwohnerämter.

Es gibt vereinzelte Kantone, in denen der Heimatschein noch hinterlegt wird, hierzu erkundigen Sie sich bitte bei der Zuzugsgemeinde. Sollten Sie einen neuen Heimatschein benötigen, bestellen Sie diesen beim Zivilstandsamt Ihrer Heimatgemeinde. (Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Illgau sind dem Zivilstandsamt Innerschwyz zugeteilt).

Heimatausweis

Heimatausweis für Schweizer Bürgerinnen und Bürger

Der Heimatausweis wird für die Anmeldung als Wochenaufenthalter, (Nebenwohnsitz während einem Studium, befristeter Arbeitsaufenthalt oder Saisonstelle etc.) in einer anderen Gemeinde benötigt. In diesem Fall wird das Domizil in der Gemeinde Illgau nicht aufgelöst und der Hauptwohnsitz (Niederlassung) bleibt in Illgau bestehen.

Der Heimatausweis können Sie persönlich am Schalter, telefonisch oder per Mail bestellen. Er kann für 1 oder 2 Jahre ausgestellt werden und ist Gebührenpflichtig.

Bei einem Aufenthalt in Altersheimen oder Pflegeinstitutionen wird der Heimatausweis unbefristet ausgestellt.

Wohnsitzbestätigung

Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbestätigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt.

Sie können die Wohnsitzbestätigung persönlich am Schalter, telefonisch oder per Mail bestellen.
Es gibt zwei Varianten von Wohnsitzbestätigungen: eine einfache Version mit Personalien und Zuzugsdatum oder die ausführliche Version mit Personalien und Auflistung sämtlicher Zu- und Wegzüge. Die Bestätigung ist Gebührenpflichtig.

Pass / Identitätskarte

Mit der Einführung des biometrischen Passes sind nun alle Pässe direkt beim Passbüro Schwyz zu beantragen. Den provisorischen Pass (Notpass) stellt das Passbüro Schwyz oder die Notpassstelle am Flughafen aus. Die Identitätskarte kann nach wie vor auf der Gemeindeverwaltung Illgau beantragt werden.

Nähere Informationen zum Passbüro:

Amt für Migration, Passbüro
Steistegstrasse 13, Postfach 462, 6431 Schwyz

Die persönliche Vorsprache für die Erfassung der biometrischen Daten für den Pass ist unumgänglich. Sie können den Termin mit dem Passbüro telefonisch oder per Internet vereinbaren:

Beantragung der Identitätskarte (ID) auf der Gemeindeverwaltung Illgau

  • persönliche Vorsprache (Unterschrift) am Schalter (Minderjährige mit Elternteil)
  • Alte ID-Karte mitbringen
  • Falls die ID-Karte verloren gegangen ist, müssen Sie beim einem beliebigen Polizeiposten eine Verlustanzeige verlangen und mitbringen
  • 1 aktuelles Passfoto – Fotomustertafel beachten
  • Die Kosten für die ID-Karte müssen bar am Schalter der Gemeindekanzlei bezahlt werden
  • Lieferfrist: Maximal 15 Arbeitstage
  • Weitere Informationen zu den Ausweisen sind unter www.schweizerpass.ch Rubrik Ausweise ersichtlich

Kosten für Identitätskarte und Pass

  • ID für Erwachsene, gültig 10 Jahre, CHF 70.00
  • ID für Kinder unter 18 Jahre, gültig 5 Jahre, CHF 35.00
  • Pass für Erwachsene, gültig 10 Jahre, CHF 145.00
  • Pass für Kinder unter 18 Jahre, gültig 5 Jahre, CHF 65.00
  • Pass und ID für Erwachsende, CHF 158.00 (Ausstellung beider Dokumente durch das Passbüro)
  • Pass und ID für Kinder, CHF 78.00 (Ausstellung beider Dokumente durch das Passbüro)

Geburt / Tod

Geburt

  • Geburten werden dem Einwohneramt automatisch vom Zivilstandsamt mitgeteilt.
  • Ergänzend benötigt das Einwohneramt vom neugeborenen Kind die Konfession und eine Kopie der Krankenversicherungspolice (Prüfung des KVG-Obligatoriums)

Tod

  • Todesfälle ausserhalb der Gemeinde werden automatisch vom Zivilstandsamt mitgeteilt.
  • Todesfälle innerhalb der Gemeinde sind umgehend unter Abgabe der ärztlichen Todesbescheinigung dem Einwohneramt zu melden.

Erbschaftswesen

Erbschaftskanzlei Bezirk Schwyz

Für alle Fragen rund um das Erbschaftswesen ist die Erbschaftskanzlei des Bezirks Schwyz zuständig. Letztwillige Verfügungen (Testamente, Ehe- und/ oder Erbverträge) können jedoch weiterhin beim Einwohneramt Illgau zur Hinterlegung abgegeben werden. Diese werden aufbewahrt und nach Kenntnisnahme eines Todesfalls an das Bezirksgericht Schwyz, Erbschaftskanzlei, zur Eröffnung weitergeleitet.

Die Gebühr für die Hinterlegung beträgt Fr. 40.00.

Bei Fragen hilft Ihnen gerne weiter:

Erbschaftskanzlei Bezirk Schwyz
Rathaus, 6430 Schwyz
Eveline Hunziker
Gemeindeschreiberin

Freizeit/Kultur

Illgau ist geprägt von einer lebendigen Musikkultur, kreativen Kunstschaffenden und traditionsreichen Vereinen. Die kulturelle Vielfalt reicht von Volksmusik über Glasmalerei bis hin zu Rockbands – und spiegelt die Verbundenheit der Bevölkerung mit Brauchtum und Ausdruckskraft.

Kunst und Kultur

Zwei bekannte Künstler mit Wurzeln in Illgau haben auch überregional Anerkennung gefunden.

Alfons Bürgler (1936) lebt heute in Steinen, ist aber in Illgau aufgewachsen und zur Schule gegangen. Bekannt ist er für seine ausdrucksstarke Malerei in Öl, Acryl und Tusche, die er als „Körperschriften“ bezeichnet – eine neuartige Bildsprache voller Bewegung. Daneben schafft er humorvolle Baumfiguren, die er im sogenannten Baumfiguren-Kabinett ausstellt.

Hannes Bürgler (1966) lebt heute in Albligen (BE) und ist als Kunstglaser und Glasmaler tätig. Eines seiner Werke, Suito-CH, ist im Schweizerischen Museum für Glasmalerei in Romont (FR) ausgestellt.

Auch in Illgau selbst gibt es aktive Kunstschaffende – in der Malerei, im Holzhandwerk und in weiteren Bereichen.

Kulturschaffende

In Illgau wohnhafte Kulturschaffende können ihre Angaben der Gemeindekanzlei übermitteln.

Kulturschaffende

Illgauerchronik Jahre 2008 – 2020
Konrad Bürgler
Feldli
Illgauerchronik
Konrad Bürgler
Feldli
Urs Bürgler
Langweid 1; 6434 Illgau
Beat Bürgler
Bächli, 6434 Illgau
Liederbüchlein
Emil Bürgler
Haus im Arni, 6434 Illgau

Musik

Illgau ist bekannt für seinen eigenen Musikstil: Der Illgauer Stil in der Volksmusik ist weit über die Region hinaus beliebt. Die ruhig-gezogene, melodiöse Art eignet sich für Tanzabende ebenso wie für besinnliche Gottesdienste. Die klassische Besetzung besteht aus zwei Handorgeln und einer Bassgeige, gelegentlich ergänzt durch Klarinette, Saxophon oder Klavier.

Rund ein halbes Dutzend Kapellen spielen traditionelle Ländlermusik. Seit 1898 ist die Feldmusik Illgau fester Bestandteil des Dorflebens – ursprünglich eine Blasmusik mit fünf Musikanten.

Daneben pflegen die Zitherspielgruppe und der Jodlerklub (gegründet 1965) das überlieferte musikalische Erbe. Auch Familiengruppen und Jodelduette tragen mit Naturjüzli und alten Volksliedern zur Vielfalt bei. Die kirchliche Musik wird vom Kirchenchor, organisiert als Cäcilienverein seit 1946, getragen.

In vielen Haushalten wird musiziert – sei es mit Handorgel, Geige, Zither oder Gitarre. Illgau darf mit Stolz als eine der musikalischsten Ortschaften der Schweiz gelten.

Illgauer Musik

Alphorn Serenade
Alphorntrio Bergheimecho
Markus Bürgler, Bergheim
Backdraft
Fraumattbüeblä
Jodlerterzett Bürgler-Rüegg
z' Husmattä Familiämusig
Zithergruppe Illgau
Luise Betschart-Betschart

Vereine und Dorfleben

Zur kulturellen Vielfalt tragen auch zahlreiche Vereine bei – ob traditionsverbunden oder modern. Die Greiflergruppe, die Güdelzischtigsgesellschaft, die Sennengesellschaft oder die Trachtengruppe gestalten das Dorfleben aktiv mit. Auch im Bereich Rock- und Popmusik ist Illgau kreativ unterwegs – fast acht Bands sorgen für Abwechslung und moderne Klänge.

Weitere Vereine pflegen die Zusammenarbeit mit der Nachbargemeinde Muotathal und tragen zu einem lebendigen Miteinander bei.

Vereine

Markus Mettler, Präsident
Othmar Heinzer, Präsident
Vreni Senne, Präsidentin
Pirmin Schnüriger, Kommandant
Manuela Ulrich, Präsidentin
Genossame Illgau
Kari Betschart, Verwalter
Toni Bürgler, Präsident
Greiflergruppe Illgau
Ronny Bürgler, Präsident
Güdelzischtigsgesellschaft Illgau
Manuela Ulrich, Präsidentin
Ivo von Rickenbach, Präsident
Toni Ulrich, Präsident
Franz Bürgler, Präsident
Maskenballvereinigung Illgau (MVI)
Roland Betschart, Präsident
Patrick Betschart, Präsident
Patrick Ulrich, Präsident
Heiri Ulrich, Ortsvertretung
Oski Betschart, Präsident
Bettina Nadler-Fässler, Präsidentin
Sportclub Onkes
Dario Polazzetto, Präsident
Trachtenverein Illgau
Markus Arnold, Präsident
Viehzucht- und Bauernverein Illgau
Erich Betschart, Präsident

Gemeindekassieramt

Das Gemeindekassieramt ist für das gesamte Finanz- und Rechnungswesen sowie auch für das Steueramt der Gemeinde Illgau verantwortlich.

Rechnungen an die Gemeinde Illgau sind jeweils bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres beim Gemeindekassieramt Illgau einzureichen.

Bei Fragen hilft Ihnen gerne weiter:

Peter Rickenbacher
Gemeindekassier

Gemeindekassieramt

Das Gemeindekassieramt bearbeitet sämtliche Transaktionen betreffend Finanzen und erstellt das Gemeindebudget und die Gemeinderechnung. Ebenso ist ist es verantwortlich für das Versicherungswesen.

Hauptaufgaben:

  • Bauabrechnungen
  • Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
  • Finanz-, Bau- und Investitionsplanung
  • Hauptbuchhaltung
  • Kehrichtgebühren und Feuerwehrersatzabgaben
  • Stromrechnungen
  • Wasser- und Abwasserrechnungen
  • Lohnbuchhaltung

Bankverbindung
Raiffeisenbank Rigi
6430 Schwyz

Bankclearing: 81351
IBAN: CH98 8080 8005 9586 5043 1
SWIFT-BIC: RAIFCH22D51

Steueramt

Das Steueramt ist beauftragt, für sämtliche Körperschaften (ohne Bund) die Steuern zu verrechnen und zu vereinnahmen.

Hauptaufgaben:

  • Steuereinzug für Kanton, Gemeinde und röm.-kath. bzw. evang. Kirchgemeinde
  • Einzug der Hundesteuern
  • Führen des Steuerregisters

Fristerstreckung

Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die Steuererklärung fristgerecht einzureichen, beantragen Sie eine Erstreckung der Einreichefrist bis jeweils spätestens 31. März.

Steuererlassgesuch

Wer in eine finanzielle Notlage geraten ist, hat die Möglichkeit, bei der Veranlagungsgemeinde ein Gesuch um Steuererlass einzureichen.

Steuergesetz

Alle gesetzlichen Grundlagen zum Thema Steuern finden Sie auf der Webseite des Kantons Schwyz.

Gewerbe

In Illgau wohnhafte Kulturschaffende können ihre Angaben der Gemeindekanzlei übermitteln.

Gewerbe

René Bürgler
Wäldli 1; 6434 Illgau
Josef Heinz
Bergblick; 6434 Illgau
Mario Betschart
Soldanella; 6434 Illgau
Thomy Bürgler
Lindenmatt7; 6434 Illgau
Filialleiterin: Luzia Schmidig
Schulhaus 2; 6434 Illgau
Renata Banz-Föhn und Brigitta Cremona-Lustenberger
Ibergereggstrasse; 6434 Illgau
Fredy Heinzer
Sonnmatt; 6434 Illgau
Daniel Schelbert
Dojo: Lindenmatt 6; 6434 Illgau
Ruth Businger Betschart
Furli; 6434 Illgau
Panorama Hair
Judith Henggeler
Obermütschenen; 6434 Illgau
Sandro Dober
Raiffeisenhaus; 6434 Illgau
Trudi Rickenbacher
Restaurant Sigristenhaus; 6434 Illgau
Spielgruppe Illgau
Ruth Kündig
Unterlinden; 6434 Illgau

Kindes- und Erwachsenenschutz

Für Schutzmassnahmen bei Kindern oder Erwachsenen, die nicht selbst für ihr Wohl sorgen können, ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zuständig. Sie prüft und ordnet bei Bedarf Massnahmen wie Beistandschaften, Aufsicht oder Vertretung an. Die Amtsbeistandschaften im Kanton Schwyz sind den Ämtern für Kindes- und Erwachsenenschutz unterstellt.

Die Gemeinde Illgau gehört zur KESB Innerschwyz sowie zur Amtsbeistandschaft Innerschwyz 1. Beide Stellen befinden sich in Brunnen.

Bei Fragen hilft Ihnen gerne weiter:

KESB Innerschwyz
Industriestrasse 7, 6440 Brunnen
Amtsbeistandschaft Innerschwyz 1
Industriestrasse 7, 6440 Brunnen

Bestellung Handlungsfähigkeitszeugnis

Das Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt, dass eine Person volljährig und urteilsfähig ist – also rechtlich handlungsfähig. Es wird durch die KESB ausgestellt und kann für bestimmte rechtliche oder geschäftliche Vorgänge verlangt werden, etwa beim Erwerb oder Verkauf von Liegenschaften, bei der Gründung eines Unternehmens oder bei Auslandgeschäften.

Kindesschutzmassnahmen

Kindesschutzmassnahmen

Wenn das Kindeswohl gefährdet ist und die Eltern keine geeigneten Massnahmen ergreifen, kann die KESB eingreifen. Sie kann den Eltern Weisungen erteilen, dem Kind eine Beistandsperson zur Seite stellen oder – in schwerwiegenden Fällen – die Obhut oder das Sorgerecht entziehen.

Sorgerecht

Verheiratete Eltern üben das Sorgerecht grundsätzlich gemeinsam aus. Bei unverheirateten Eltern kann das gemeinsame Sorgerecht durch eine gemeinsame Erklärung oder einen behördlichen Entscheid entstehen. Zuständig für die Erteilung oder Regelung ist die KESB am Wohnort des Kindes. Auch geschiedene Eltern können das gemeinsame Sorgerecht beantragen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Vaterschaftsklage
Bei ungeklärter oder strittiger Vaterschaft sorgt die KESB für die rechtliche Vertretung des Kindes bei einer Vaterschaftsklage und bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.

Landwirtschaft

In Illgau gibt es 22 Landwirtschaftsbetriebe – überwiegend Bergbauernfamilien, die Milchwirtschaft mit Kälbermast, Mutterkuhhaltung oder Jungviehaufzucht betreiben. Die Viehzucht hat im Dorf eine lange Tradition. Heute sind viele Betriebe auf einen Nebenerwerb angewiesen.

Die Illgauer Landwirte beteiligen sich an einem ökologischen Vernetzungsprojekt mit dem Ziel, die Artenvielfalt zu fördern und wertvolle Kulturlandschaften zu erhalten. Das Gemeindegebiet ist geprägt von karstigem Untergrund, Flachmooren, Riedflächen, Hanglagen und über 1000 Einzelbäumen – ideale Voraussetzungen für hochwertige Biodiversitätsflächen mit einer vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt.

Trägerin des Projekts ist die Landwirtschafts- und Schutzzonenkommission der Gemeinde Illgau. Neben fast allen Illgauer Betrieben engagieren sich auch zahlreiche Landwirte aus umliegenden Gemeinden.

Ein weiteres Anliegen ist die Pflege der traditionellen Trockensteinmauern. Dank finanzieller Unterstützung durch Stiftungen, Organisationen und die öffentliche Hand werden jedes Jahr 70 bis 100 Laufmeter sanierter Mauern wieder instand gestellt.

Bei Fragen hilft Ihnen gerne weiter:

Richard Schmidig
Gemeinderat
Sandra Bürgler
Bausekretärin

Reglemente

Reglementen-Sammlung der Gemeinde Illgau.

Sozial- und Fürsorgeamt

Die Fürsorgebehörde der Gemeinde Illgau ist für die persönliche und wirtschaftliche Sozialhilfe zuständig. In Zusammenarbeit mit der Gemeinde Schwyz werden die Einwohnerinnen und Einwohner von Illgau durch die Sozialberatungsstelle Schwyz betreut. Die Beratungen sind kostenlos, vertraulich und unterstützen Menschen in belastenden Lebenssituationen. Neuanmeldungen erfolgen über das Fürsorgesekretariat der Gemeinde Schwyz.

Hedy Gnos
Fürsorgepräsidentin
Eveline Hunziker
Fürsorgesekretärin
Sozialberatung Schwyz
Pfarrgasse 9, 6430 Schwyz

Dienstleistungen der Sozialberatung Schwyz

Die Sozialberatung bietet Unterstützung bei finanziellen Engpässen, sozialen oder familiären Schwierigkeiten sowie in rechtlichen und persönlichen Fragen. Dazu gehören etwa Klärungen rund um die wirtschaftliche Sozialhilfe, Hilfe bei Erziehungsfragen, Unterstützung bei Trennung oder Gewalt, aber auch Informationen zu Sozialversicherungen oder Problemen am Arbeitsplatz.

Ein erster Termin muss telefonisch vereinbart werden. Die Beratung findet in Schwyz statt und erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde Illgau.

Asylwesen

Das Asylwesen ist der Fürsorgebehörde Illgau zugeordnet. Sie ist Anlaufstelle für Personen mit Asylstatus in Illgau und koordiniert in Zusammenarbeit mit den kantonalen Stellen die Betreuung und Begleitung im Alltag.

Bei Fragen hilft Ihnen gerne weiter:

Hedy Gnos
Fürsorgepräsidentin
Eveline Hunziker
Fürsorgesekretärin

Tourismus

Die Gemeinden Illgau, Muotathal und Morschach fördern den regionalen Tourismus gemeinsam über die Stoos-Muotatal Tourismus GmbH, welche Angebote und Aktivitäten rund um Illgau, das Muotatal und den Stoos bündelt und bewirbt.

Simona Barmettler
Geschäftsführerin
Othmar Reichmuth
Präsident

Vermittleramt

Der Vermittler verkörpert die richterliche Gewalt (Judikative) auf Gemeindeebene.
Er ist die erste Instanz bei zivilrechtlichen Streitigkeiten, z.B. bei arbeitsrechtlichen, erbrechtlichen oder nachbarrechtlichen Streitigkeiten oder bei sonstigen zivilrechtlichen Streitsachen und Forderungen, nicht aber bei mietrechtlichen und eherechtlichen Angelegenheiten.

Bei Fragen hilft Ihnen gerne weiter:

Vermittleramt der Gemeinde Illgau
Amtsadresse
Dorfbachstrasse 18
6418 Rothenthurm

Marlis Ulrich
Vermittler-Stv.

Zivilstandsamt

Die Gemeinde Illgau ist dem Zivilstandskreis Innerschwyz zugeteilt.
Sämtliche Zivilstandsereignisse werden durch das Zivilstandsamt Innerschwyz erledigt:

  • Ziviltrauung / Eintragung einer Partnerschaft
  • Kindsanerkennungen
  • Heimatscheine, Familienscheine, Personenstandsausweise usw.
  • Namenserklärung nach einer Scheidung
  • Geburten
  • Todesfälle

Todesfälle müssen nach wie vor auf der Gemeindeverwaltung, am Ort des Ereignisses, gemeldet werden.

Hausgeburten müssen beim Zivilstandskreis Innerschwyz, innerhalb von 3 Tagen nach dem Ereignis, gemeldet werden. (Siehe Formular auf der Webseite des Zivilstandsamtes Innerschwyz)

Erfolgen Geburt oder Tod innerhalb einer Institution (Spital, Heim, Klinik etc.), übernehmen diese die Meldung des Ereignisses an die richtige Instanz.

Zivilstandsamt Innerschwyz
Herrengasse 17, 6430 Schwyz

Heimatschein

Der Heimatschein ist der Bürgerrechtsausweis der Schweizer im Inland.
Seit dem 01.01.2024 werden im Kanton Schwyz die Heimatscheine nicht mehr hinterlegt bei den Einwohnerämter.

Fall Sie einen Heimatschein benötigen, können Sie diesen beim Zivilstandsamt Innerschwyz bestellen.